Die Radiosynoviorthese (RSO) wird in der Lokal-Behandlung chronisch entzündlicher Gelenkerkrankungen eingesetzt. Der Begriff leitet sich ab von lat. Radiatio = Bestrahlung, lat. Synovialis = Gelenkschleimhaut und Orthese = Wiederherstellung. Bei chronischen Gelenkerkrankungen (aktivierte Arthrose und Arthritis) verursacht die aggressiv wuchernde Gelenkinnenhaut schmerzhafte Schwellungen. Mit Hilfe der RSO wird eine kleine Menge radioaktiver Stoffe in das betroffene Gelenk injiziert. Die dabei verwendeten Stoffe haben eine extrem kurze Reichweite (wenige Millimeter), so dass ihr Effekt auf den Gelenkinnenraum begrenzt ist. Damit wird die Schleimhautoberfläche, aus der Entzündungszellen austreten, vernarbt, aber auch andererseits schmerzende Nervenendigungen abgeschaltet. Insgesamt erfolgt damit die Deaktivierung einer Arthrose, die Entzündung bildet sich zurück. Der Zeitraum bis zum Eintritt der Vernarbung liegt zwischen einigen Tagen und bis zu 6 Monaten. Die RSO ist ein Verfahren, das nur von Nuklearmedizinern durchgeführt werden darf.
Die Behandlung besteht in einer einmaligen Injektion der radioaktiven Substanz in das betreffende Gelenk. Falls ein Gelenkerguß vorliegt, wird dieser vorher abpunktiert. Die Gelenkpunktion wird unter Durchleuchtung durchgeführt. Eine Ausnahme kann die Behandlung des Kniegelenkes bilden, da hier u.U. keine Durchleuchtung erforderlich ist. Unmittelbar anschließend wird das Gelenk bandagiert und muß für 48 Stunden strikt ruhiggestellt werden. Die Ruhestellung ist sehr wichtig, da hierdurch ein Abfließen der eingespritzten Substanz aus der Gelenkhöhle verhindert wird. Bei Therapie von Gelenken der unteren Körperhälfte (Hüftgelenk, Kniegelenk, Sprunggelenke, Zehengelenke) bedeutet das, daß die betreffende Extremität für 48 Stunden nicht belastet werden soll, d.h. es ist nur der Gang zur Toilette erlaubt.
In der Regel treten keine Nebenwirkungen auf. Voraussetzung für die Therapie ist die exakte Applikation des Radionuklides (Betastrahler) in die Gelenkhöhle. Zu diesem Zweck wird die Punktion unter Durchleuchtung durchgeführt, um eine maximal mögliche Sicherheit des korrekten Injektionsortes zu gewährleisten. In seltenen Fällen kann es nach Injektion des Betastrahlers zu einer kurzzeitigen leichten Verstärkung der Gelenkbeschwerden kommen (nur in etwa 10 % der Fälle). Bei leichten Beschwerden im Sinne einer Überwärmung und Rötung empfehlen wir die Kühlung mit einer Eispackung. Spätschäden aufgrund der radioaktiven Belastung konnten bisher nicht beobachtet werden.
Wir bitten Sie, folgende Punkte nach der Therapie zu beachten:
| conradia | www.conradia.de | Zuständige Aufsichtsbehörde: |
| RADIOLOGISCHE PRAXEN | info@conradia.de | Kassenärztliche Vereinigung Hamburg |
| Stadthausbrücke 3 | www.kvhh.de | |
| 20355 Hamburg | Ärztliche Leitung: Dr. med. Thomas Broemel | Zuständige Kammer: |
| Tel. 040 369846-0 | Geschäftsführer: Axel Grundmann | Landesärztekammer Hamburg |
| Fax 040 369846-20 | www.aerztekammer-hamburg.de | |