Häufige Fragen
zum Röntgen

Sicher hat Ihr Radiologe oder auch Ihr behandelnder Arzt Ihnen schon viel über die Untersuchung erklärt. Doch manchmal gibt es ungeklärte Fragen, die Ihnen nach der ganzen Aufregung erst später einfallen. Im Folgenden haben wir die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt.

Die Digitaltechnik hat gegenüber der analogen Technik einige Vorteile:

  • Fehlbelichtungen und dadurch bedingte Wiederholungen der Röntgenaufnahme sind durch Nachbearbeitung mittels Computer weitgehend vermeidbar.
  • Reduktion der Strahlenbelastung durch erhöhte Empfindlichkeit des Empfängers.
  • Es ist keine Dunkelkammer mehr erforderlich, und es wird keine Entwicklungsmaschine mehr benötigt.
  • Es ist keine Chemie mehr anzusetzen oder zu entsorgen (Umweltbelastung).
  • Es werden keine unterschiedlichen Filme oder Folien mehr benötigt.
  • Geringere Strahlendosen, durch vermiedene Wiederholungen, schonen die Gesundheit des Patienten
  • Die Aufnahmen werden viel einfacher und schneller wieder gefunden. Das Filmarchiv schrumpft von einigen hundert Quadratmeter, auf einen Quadratmeter zusammen.
  • Nutzung aller Vorteile der digitalen Bildverarbeitung, wie digitale Vergrößerungen bestimmter Bildbereich oder sogar Dichtemessungen von diagnostisch interessanten Arealen.
  • Letztlich erwirkt die Praxis dadurch auch Kosteneinsparungen

Die Röntgenaufnahme ist wie ein gewöhnliches Foto ein zweidimensionales Bild. Um eine krankhaft Veränderung besser zu erkennen und im dreidimensionalen Raum zu lokalisieren, werden Aufnahmen in unterschiedlichen Ebenen durchgeführt (üblicherweise 2 Ebenen, z.B. bei Aufnahmen von Knochen oder der Lunge).

Ein Gonadenschutz ist eine Abschirmung der Keimdrüsen während einer Röntgenaufnahme. Beim Mann wird eine Hodenkapsel verwendet (eine schalenartige Vorrichtung, welche um den Hoden gelegt wird), bei der Frau eine Metallschürze, welche je nach Aufnahme auf den Bauch oder Rücken in Höhe der Eierstöcke gelegt oder gehalten wird). Diese Schutzvorrichtungen bestehen aus 1 mm dicken Bleischichten, welche die Strahlung in sehr hohem Maße zurückhalten.

Wenn sie im konventionellen Röntgen keinen Bleischutz getragen haben oder dieser Bleischutz verrutscht ist, müssen sich zunächst keine Gedanken um eine Schädigung machen.

Für die auf der Haut durchgeführten üblichen Tuberkulosetests gilt: Eine positive Reaktion (roter, erhabener Punkt an der Teststelle) besagt nicht automatisch, dass Sie an Tuberkulose erkrankt sind, sondern kann auch durch eine vorangegangene Impfung gegen Tuberkulose hervorgerufen werden. In Einzelfällen gibt es auch eine positive Reaktion ohne Erkrankung und Impfung (man spricht dann von einem falsch positiven Ergebnis des Tests).
Deshalb gilt: Einem positiven Test muss, um Sie und andere Menschen Ihrer Umgebung zu schützen, nachgegangen werden. Es gilt zu klären, ob der Test auch in der Vergangenheit positiv gewesen ist. Sind sie geimpft und war der Test schon früher positiv, sollte nur bei konkretem Verdacht auf eine Ansteckung eine Aufnahme der Lunge durchgeführt werden. Eine solche Ansteckung kann auch bei geimpften Personen erfolgen. Die Lungenaufnahme ist erheblich genauer als der Hauttest und kann Zeichen einer Tuberkulose mit größerer Empfindlichkeit nachweisen.
Ist ein Test überraschend positiv, sollte auf jeden Fall eine Röntgenaufnahme durchgeführt und gegebenenfalls weitere Untersuchungen angeschlossen werden.

 Weitere Informationen siehe Ablauf und Vorbereitung von Untersuchungen.

Der Bucky Tisch mit Wandstativ gehört zu den häufigsten Röntgeneinrichtungen. Hier werden entweder beim liegenden Patienten (Bucky Tisch) Röntgenaufnahmen durchgeführt, oder stehend am Raster-Wandstativ im Besonderen Ruhm gewann Bucky durch seine Erfindung der Bucky-Blende, ein Streustrahlenraster, welches unerwünschte Nebenstrahlung ausfiltert und die Abbildungsschärfe des Röntgenbildes erheblich erhöht. 1913 berichtete auf dem Berliner Kongress der Deutschen Röntgensellschaft über seine Ergebnisse, allerdings ohne nennenswertes Echo. 1915 ließ er seine Erfindung in den USA patentieren. Dort wurde sie aufgegriffen, in die Praxis umgesetzt und von Hollis Elmer Potter weiterentwickelt.

Röntgenaufnahmen sollten nur durchgeführt werden, wenn sie zu diagnostischen Aussagen führen, die auch Folgen für die Art der Behandlung haben. Darüber hinaus ist stets zu überlegen, ob mit alternativen Untersuchungen (z.B. Sonographie, Endoskopie, Magnetresonanztomographie) nicht gleichwertige diagnostische Informationen gewonnen werden können. 

Grundsätzlich muss aber gesagt werden, dass die Röntgenaufnahme ein exzellentes medizinisches Werkzeug mit einem sehr hohen Informationsgehalt der Bilder darstellt. In vielen Untersuchungen ist die Aussagekraft höher als mit anderen Techniken, zudem ist die Röntgenaufnahme ein vergleichsweise kostengünstiges Verfahren.

Nein, nicht wesentlich. Kontrastmittel für Röntgen- oder CT-Untersuchungen enthalten einen hohen Iod-Anteil, sind im Bild sehr hell dargestellt und helfen bestimmte Strukturen besser abzugrenzen. Auf die Strahlenbelastung haben sie im Gegensatz zu den radioaktiven Substanzen, welche in der Nuklearmedizin verwendet werden, keinen nennenswerten Einfluss.

Nein, das Röntgen während der Schwangerschaft sollte auf lebensbedrohliche oder akute Notfälle beschränkt bleiben.

Der Strahlenschutz legt für Schwangere besonders niedrige Grenzwerte vor, da die Zellen des Embryos besonders strahlenempfindlich sind und sich viel schneller teilen als während des späteren Wachstums des Kindes. Deshalb gilt der Grundsatz, Schwangere nicht zu röntgen, es sei denn es liegen lebensbedrohliche Situationen vor. Deshalb werden Sie vor einer Röntgenaufnahme auch nach einem eventuellen Vorliegen einer Schwangerschaft befragt. Ist eine Aufnahme erfolgt, gelten im Prinzip die gleichen Grundsätze wie für die Einschätzung des Risikos bei nicht Schwangeren: Welche Aufnahme wurde durchgeführt, welcher Körperbereich wurde geröntgt? Zusätzlich muss berücksichtigt werden, wann die Aufnahme erfolgt ist. Das Risiko von Schäden ist während der Anlage der kindlichen Organe (Tag 10 bis 42) und in der frühen Fetalperiode am höchsten und nimmt mit zunehmender Schwangerschaftsdauer ab. Bei einer einmaligen Aufnahme müssen Sie das Kind sicher nicht verlieren. Selbst in der Röntgenverordnung wird erlaubt, das Schwangere im Kontrollbereich einer Röntgeneinrichtung arbeiten dürfen, wenn eine Gesamt Dosis von 1 mSv während der Schwangerschaft nicht überschritten wird. Es muss aber unterstrichen werden, dass Strahlung während der Schwangerschaft vermieden werden sollte, um Missbildungen oder bösartige Neubildungen des Kindes zu vermeiden. Kann das Vorliegen einer Schwangerschaft nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, muss mit der Aufnahme gewartet werden, bis ein sicheres Ergebnis eines Tests vorliegt. Aus älteren Studien ist bekannt, dass eine Dosis über 10 mSv für den Fötus im Uterus zu einem erkennbaren Anstieg von Krebserkrankungen führt .
Besonders in der fortgeschrittenen Schwangerschaft ist die Magnetresonanztomographie auch zur Vermeidung von Röntgenstrahlen eine sehr geeignete Untersuchungsmethode. In der Frühschwangerschaft bis zum Ende des 3. Monats (1. Trimenon) sollte eine Untersuchung nur nach ausführlichem Vorgespräch mit den behandelnden Ärzten erfolgen. Eine direkt schädigende Wirkung auf das werdende Kind ist bisher nicht bekannt. 

Generell gilt, dass die Strahlenbelastung bei älteren Geräten tendenziell höher ist, wobei die absolute Strahlendosis bei ca. 25 Jahre alten Geräten bei Einhaltung entsprechender Wartungsvorgaben nur geringfügig höher ist, als bei modernen Röntgenanlagen. Selbst bei einer technisch veralteten Anlage und bei Annahme von suboptimalen Wartungs- und Strahlenschutzstandards muss bei einmaliger Diagnostik nicht von durch diese Aufnahme verursachten Strahlenschäden ausgegangen werden.